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(Wien)
Anwältin des Menschlichen – Miniatur zu Rose Ausländer
[An advocate of the human – A miniature of Rose Ausländer]
abstract. Rose Ausländer’s poetry is a plea for rights that are universal, but which depend on a careful use of language and thoughtful, reasoned views. She exemplifies this with her clear, experience-laden work. Such language and the dialogues it allows contrast with the superficial and often ignorant discussions in social networks. Derrida’s concept of a «minimum friendship» with oneself and others is necessary to foster true discourse. Ausländer’s poem Gestern illustrates this by criticizing the limitations of identification through official documents like passports and affirming the principle of non-privilege. The gesture of throwing away the passport symbolizes the rejection of hierarchies and opens the space for true humanity and discursiveness, unbound by fixed categories.
1.
Zu jener Zeit, als die Diagnose erfunden wurde, im Sinne einer Systematisierung und Klassifizierung von Auffälligkeiten, insbesondere psychischen, etwa durch die Psychopathia sexualis Richard von Krafft-Ebings, entstand ein Begriff, der sich nicht in dem Sinne durchgesetzt hat, dass er sich heute in der ICD oder anderen Manualen fände, der aber zeitgemäß wäre: Es ist der des «Salonschwachsinn(s)», einst aufgekommen als eine nicht unironische Bezeichnung für die «relative Minderbegabung» von «Schwindlern und Hochstaplern»[1]. Damals beschrieb man damit also jene, die im mehr oder doch eher weniger intellektuellen Salon-Gespräch zu allem etwas wissen und nebst Meinung auch eine Lösung haben wollten. Zu «sagen: «Ich habe überhaupt keine Position»« wird heute hingegen geradezu «wie eine Beleidigung»[2] aufgefasst; oder wenigstens als Bekunden eines völligen Desinteresses an dem beziehungsweise einer Ignoranz bezüglich dessen, worüber warum auch immer sonst alle reden und reden zu können vermeinen. Als Bezeichnung dieses Problems – nicht als Diagnose, und sei’s Trumps – weist der Begriff auf das, worum es hingegen gehen könnte und müsste[3]. Das gilt gerade auch im Feld des Rechtlichen als mindestens proto-politischem und des Politischen als dem Rechtlichen verpflichteten Bereich; und in jenem der Literatur: Vorbereitung und Reflexion beider.
2.
Salonschwachsinn. Stattdessen müsste man also erstens profund sprechen, zweitens aber mit jenen, die darüber auch nachdenken, was einen umtreibe, seien sie in der Folge ähnlicher oder anderer – aber: begründeter – Ansicht. Rose Ausländers engagierte, erfahrungsgesättigte und auch, mitunter bis zur Lakonik, klare Lyrik betreibt eben dies. Mit einer solchen Sprache wird man zum am Gespräch teilnehmenden, es konstituierenden Menschen, zum Menschen, auf den es ankommt, statt als von Bot und Troll kaum zu Unterscheidende:r und von ihnen ferner Beeinflusste:r in sozialen Netzen, den heruntergekommenen Salons von heute, elektronisch wenig umgänglich umzugehen. Diese, je nach Bedarf mit Fußballexpertise, Virologie-, Epidemiologie- und sowieso Statistikkenntnissen, intim vertraut mit Russland, Ukraine, Militärsystemen und Putins Psyche und so fort, sind meinungsstark wie ahnungslos; und sie lärmen so, dass es das Gespräch selbst erschwert. Mit Bezug auf Derrida nennt die sich also ergebende Anforderung an Gesprächsteilnehmer:innen Düttmann eine «Mindestfreundschaft»[4], und zwar mit sich und anderen als Vertreter:innen einer Menschheit, die wiederum dies ist, indem die an ihr Teilhabenden dieses Privileg zugleich mittels des Privilegs dekonstruieren. Denn das Privileg und Prinzip wäre die Diskursivität. Man advoziert es; und nie nur es. In diesem Sinne schreibt Rose Ausländer:
Gestern nahm ich
Abschied von mir
warf meinen Paß ins Meer,[5]
es ist dies eine Geste, die das Nicht-Privileg als Prinzip affirmiert, wo Pässe – je nach Land verschieden mächtig – nur ausdrücken, dass manche Menschen doch gleicher als andere sind. Die Geste ist das Komplement derer, die Elfriede Jelinek als Die Schutzbefohlenen sprechen lässt, genauer um Sprache ringen, die den Formalismen und Automatismen genügte, welche ihnen aufgenötigt werden[6]. In dieser Sprache käme man an, aber nie ganz. Darum lebt das lyrische Ich Rose Ausländers stattdessen ohne Visum[7]. Es erhebt damit Einspruch, und zwar gegen die Evidenz qua Pass, wer denn Mensch sei, gegen das, was Mascha Kaléko als «Polizeilogik» recht präzise so charakterisiert: «Wer keinen Ausweis hat, wird ausgewiesen»[8].
3.
Statt ein Fall zu sein – das wäre die Klassifikation, die, wer sie vornimmt, an sich zuallererst zulässt – ist diese Geste ein Adressieren der und Appellieren an die Reziprozität. Die unmögliche «Identifizierungsmöglichkeit»[9] des Menschen, der darum jemand sein könnte und müsste, hebt so an.
Gestern
Gestern nahm ich
Abschied von mir
warf meinen Paß ins Meer
Im Amarellenwald
bin ich gut aufgehoben
die alte Amme erkannte
meinen Schatten
in ihrer Hütte schlafe ich
mit erwachten Sternen
Jakob ringt mit Engeln
ich stehe ihm bei
mit meiner Freude
ich steh bei der Leiter
im Milchlicht
auf dem Grab meiner Amme»,[10]
so lautet das Gedicht Rose Ausländers, worin der Abschied vom vorgeschriebenen Selbst – und eben dem Pass – rückblickend bedacht wird. Als universalisierter Passierschein dokumentiert der Pass, inwiefern er eben dieser universalisierte Passierschein nicht ist. Er ist der Pass, die anthropometrischen, etwa daktyloskopischen, Vorgehensweisen, die allein in den Pass neben dem Zufall – und Privileg – eingehen, aber: Der «Paß ist da, aber am rechten Platz des Passes gibt es nichts»[11], wie Baudrillard schreibt. Nur noch die Geste des Wegwerfens dieses Dokuments kann wieder etwas gestatten, wobei schon sie ein Privileg wäre und sonst ein Verstoß ist: Nicht alle dürfen Pässe wie «Festplatten [,] schreddern»[12], um es mit Jelinek zu formulieren. Dieser Pass ging also verloren. Die Fälschung bis ins Gespräch über den verlorenen Pass beanstandet etwas, andererseits eröffnet sie aber – oder: also – das Gespräch. Die fragliche Geste ist Eröffnung des Gesprächs, worin ein Prozess beginnt. Es ist der des Sich-Erzählens: dass man einmal in einem Gewachsenen, nicht einem Automatismus, «gut aufgehoben» gewesen sei, im «Amarellenwald»[13], also einem Wald aus wilden Sauerkirschen, wo man gleichwohl fremd schon war: Die Amme ist nicht die Mutter.
Eigentlich ist schon hier die Ordnung gestört, womöglich die Unordnung allein das, was sich in Geschichte(n) überhaupt nur ordnen lässt, nämlich deren mehrer. Die Geschichte entspräche dem Nicht-Verfahren des ausgestellten Passes der festgestellten Person. Marquard schreibt zu der Geschichte: Die «Universalgeschichte ist menschlich nur durch ihre historische Aufhebung als Multiversalgeschichte»[14]; und diese ist mitunter ein Prozessieren.
4.
Es geht hinan, die «Leiter», Jakobs Leiter, also die Jakobsleiter; das hebräische Wort סֻלָּם (sullām) kann Leiter, Treppe beziehungsweise Stiege oder auch Rampe bedeuten, jedenfalls ist es keine unmittelbare Identität, aus der Verbindung vielmehr deutlich entstanden, Sprosse (oder dergleichen) für Sprosse, Transzendenz aus Immanenz des Sich-Vortragens. Die «erwachten Sterne[n]» leuchten nicht auf ein Bild, sondern in einen und aus einem Text, man «ringt mit Engeln», steht dem bei («ich stehe ihm bei»[15]), der ringt. Dieser Beistand, der tröstet, prägt schon ein frühes Gedicht:
Nur aus der Trauer Mutterinnigkeit
strömt mir das Vollmaß des Erlebens ein.
Sie speist mich eine lange, trübe Zeit
mit schwarzer Milch und schwerem Wermutwein.[16]
Jene Milch, die selbst bekanntlich migrieren wird, nämlich zu Celan, spendet hier «Milchlicht», Licht durch Milchglas, diaphan, dieses scheine «auf dem Grab meiner Amme»[17]. Dieses indirekte und diffuse Licht blendet nicht und leuchtet etwas an, aber nichts vollständig aus, ein Textlicht sozusagen. Dieses Licht übersieht also die Lüge des weggeworfenen Passes, um der Wahrheit willen. Darin ist das Gedicht wie der Mensch, der dichtet – hier Rose Ausländer –, Anwalt des Menschlichen. Der Mensch, der liest, müsste es auch sein, advozierend, was das Gedicht sage, aber auch das, worumwillen es dies sage, schon in der Deutung, die nichts falsch festlegt.
5.
Lektüre ist also unsicher, exegetisch-epistemologisch skrupulös, sie weiß, dass ihr Recht – und wichtiger: jenes des Textes – nicht «nicht kategorial» feststeht, sondern allenfalls «rekonstruktiv-phänomenal auf(zu)klären»[18] sein könnte. Dazu muss man beides sein, im Bunde mit dem Gedicht, aber auch so etwas wie objektiv, nämlich so formulierend, dass ein Konsens möglich bleibt, dann vor allem eben auch mit dem Gedicht. Dieses überschreitet in der Kultur die Grenze, wie das lyrische Ich sie überschreitet, das Gedicht ist notorisch transgressiv und darin Prozesskunde wie Prozess: gegen den kurzen Prozess, die immer zu einfache Lösung.
Der Prozess ist also der Anspruch, den man an der Grenze machte, die aber das Umgrenzte prägen muss: vor der Grenze (kein rechtsfreier oder gleichgültiger Raum ante muros), aber auch darin, frei dank Verbindlichkeit. Nirgends dürfen Automatismen sein, der Prozess ist auch keine Sequenz von Automatismen, es sei denn, er wäre kafkaesk, sondern er gibt – immerhin – eine Frist und einen Raum, abgesteckt von einem juristisch kundigen Menschen, und sei man es selbst, der, idealerweise «Interessenvertreter und Kompetenzträger»[19] zugleich, wissen möge, wie diese Diskontinuität nun als und für ein Zur-Sprache-Kommen zu nutzen sei.
Dieser Raum ist keiner und bringt, was nicht(s) ist: selbst an der Schwelle von Messianismus und Kybernetik, wo etwas komme. Etwas komme, und zwar im Sinne einer Kybernetik, die ein Kommen solcherart gestattet, dass diese Offenheit schon das Kommen sein kann, die erste oder darauf zweite Geste, die das ist, was sie zuließe oder zugelassen hätte, es dadurch werdend: Das Messianische kommt hierin, auch im scheinbaren Nicht-Kommen, der Messias kann nicht nicht komm[unizier]en. Das gilt insbesondere bei jenem Beispiel, das in einem Thesenpapier seines Instituts für Rechtspragmatik von Kuntze-Kaufhold – entlang Luhmanns und der theoriegeschichtlichen Einführung Wolfgang Seibels, Verwaltung verstehen (2016) – angeführt wird.
6.
In diesem Beispiel wird eine krebskranke Zollinspektorin, der nur noch wenige Monate zu leben prognostiziert werden muss, wegen eines Gutachtens untersucht. Der Amtsarzt weiß, soweit Prognosen ein Wissen darstellen, um jenes terminale Stadium; und sein Gutachten soll nun «klären, ob die Beamtin voraussichtlich wieder arbeitsfähig wird»: «Nur in diesem Fall würden ihre minderjährigen Kinder die volle Waisenrente erhalten». Das Dilemma ist offenkundig:
Was soll er tun? Kommt er seinem Auftrag nach, verschlimmert er das Leid der Familie. Tut er es nicht, verstößt er gegen seine Gutachterpflichten. Der Amtsarzt, den die Behörde bereits mehrfach angemahnt hat, beschließt, den Abteilungsleiter anzurufen und ihm sein Dilemma zu schildern. Der Abteilungsleiter hat eine scheinbar pragmatische Lösung parat: Der Amtsarzt möge dem Sachbearbeiter der Behörde schriftlich mitteilen, dass mit dem Gutachten wegen Überlastung erst in vier Monaten zu rechnen sei. So geschieht es. Das Erwartete tritt ein: Die Beamtin stirbt, bevor das Gutachten erstellt ist. Ihre minderjährigen Kinder erhalten die vollen Waisenbezüge.[20]
Dieses Vorgehen (oder Nicht-Vorgehen) kann eine Verschleppung darstellen, dieses Verhalten wird sowieso problematisch, wenn der Tod der Kranken doch deutlich später eintritt, also die Prognose eben doch kein Wissen ist, das mehr denn Risiken zu benennen vermag, «unjustified trust and the illusion of safety»[21] ist ein offenkundig untaugliches Prinzip, wie man am Rande bemerken könnte, und dieses Procedere ist, wenn weitere Interessenskonflikte hinzutreten, sowieso rasch inakzeptabel – aber genau hier ist es vielleicht etwas, das man brauchbare Illegalität nennen kann[22]. Ob dem so ist, zeigt sich in eben jener Zeit, die allerdings nicht immer dem auch nicht einfach offenen Messianismus günstig verläuft, welcher ebenso als ganz einfach nicht antwortende, also unverantwortliche Verhaltensweise nämlich auch Mittel, die per definitionem begrenzt sind, verschwendet haben könnte.
Das Vorgehen ist also riskant, immerhin darin dem gemäß, was die prognostische Begrifflichkeit ausmacht… Die Juristerei verführe im Sinne des Menschlichen und des Menschen, (Zeit‑)Räume schaffend und gestaltend, wie es die Literaturwissenschaft tut oder tun sollte. Sie ist kundig, aber zugleich besteht eine mögliche und sogar angeratene Komplizenschaft der Philologie – der Kontrolle derer, die und deren Worte gestattet oder verboten seien, ein oder kein Visum haben. Sie ist dann keine Philologie, wenn sie «nicht gemeinsame Sache […] macht», zum Beispiel und insbesondere: «mit der Literatur»[23].
7.
Sie ist also voreilig, um rechtzeitig zu sein; und sie ist offen, um hernach zu wissen, wo das Rechtzeitige weder Recht noch hinreichend zeitig war. Dann ist die Sprache, vielleicht besonders der Literatur und darin der Lyrik, das, was «eine lange, trübe Zeit»[24] immerhin diaphan werden lassend andauert: vorwärtsblickend und ‑schreitend. Sie ist und hat nicht Recht, ist und repräsentiert aber so etwas wie Recht (und eine Chance) darauf, dass manchmal etwas rechtens – oder jedenfalls wie rechtens – geschieht. Die Zeit wird dann zu so etwas wie dessen Medium, «zur Helligkeit, zur Zeitlosigkeit»[25], die nicht ist, aber sein werde, offen, ein Konjunktiv, ein Lauschen. Audiatur et altera pars, mahnt die Lyrik, wenn die Literaturwissenschaft – bzw.: eine gute, genaue, behutsame, juristisch geschulte Leserschaft – 1. genau diese Mahnung die Lyrik vernehmend 2. ihrerseits mit ihr und für sie einmahnen[26].
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[1] Cf. etwa Rainer Tölle (& Reinhart Lempp): Psychiatrie einschließlich Psychotherapie. Berlin, Heidelberg: Springer 111996 (Springer-Lehrbuch), p. 314.
[2] Boris Groys: Philosophie der Sorge, trad. Thomas Stauder. München: Claudius Verlag 2022 (claudius essay), p. 25.
[3] Den Begriff des «Salonschwachsinns» fand ich bei Simon, ganz in diesem Sinne, verbunden mit dem schönen (weil: nicht ganz ernst gemeinten, sondern mahnenden) Satz, er als Psychiater verwende Diagnosen eigentlich nur, wenn er beleidigen wolle; cf. Fritz B. Simon: Wozu Diagnosen? Chancen und Risiken ihres Gebrauchs und ihrer Vermeidung. Hauptvortrag während der Tagung «Was ist der Fall? Und was steckt dahinter? Diagnosen in systemischer Theorie und Praxis» vom 25.-27. Mai 2017 in Heidelberg. In: Carl-Auer Akademie, 1.12.2017 – LINK (Stand: 24.2.2023), passim.
[4] Alexander García Düttmann: Freunde und Feinde. Das Absolute. Wien: Turia + Kant 1999, p. 69.
[5] Rose Ausländer: Gesammelte Werke in sieben Bänden [und einem Nachtragsband mit dem Gesamtregister], ed. Helmut Braun. Frankfurt/M.: S. Fischer Verlag 1984ff., vol. 3, p. 125.
[6] Cf. auch Martin A. Hainz: «Die Schutzbefohlenen» von Elfriede Jelinek als Frage nach dem Recht auf Fragen. In: Studia austriaca, Nr XXXI (2023), pp. 51-73, passim.
[7] Cf. Ausländer: Gesammelte Werke in sieben Bänden, vol. 3, p. 126; cf. Martin A. Hainz: Uneinsichtig. Zur flüchtigen Anerkennung bei Rose Ausländer – mit Paul Ricoeur, Jacques Derrida und Werner Hamacher. In: Anerkennung und Diversität, ed. Christine Kanz & Ulrike Stamm. Würzburg: Königshausen & Neumann 2018, pp. 133-147, pp. 133ff., 136 u. 141.
[8] Mascha Kaléko: Sämtliche Werke und Briefe in vier Bänden, ed. Jutta Rosenkranz. München: Deutscher Taschenbuch Verlag 22013, vol. I, p. 607.
[9] Jacques Derrida: Aporien. Sterben – Auf die «Grenzen der Wahrheit» gefaßt sein, trad. Michael Wetzel. München: Wilhelm Fink Verlag 1998, p. 62.
[10] Ausländer: Gesammelte Werke in sieben Bänden, vol. 3, p. 125.
[11] Jean Baudrillard: Das perfekte Verbrechen, trad. Riek Walther. München: Matthes & Seitz Verlag 1996, p. 111.
[12] Elfriede Jelinek: Angabe der Person. Hamburg: Rowohlt Verlag 2022, p. 188; cf. Cornelia Vismann: Akten. Medientechnik und Recht. Frankfurt/M.: Fischer Taschenbuch Verlag 32011 (=Fischer Taschenbuch 14927), p. 45 u. passim.
[13] Ausländer: Gesammelte Werke in sieben Bänden, vol. 3, p. 125.
[14] Odo Marquard: Zukunft braucht Herkunft. Philosophische Essays. Stuttgart: Philipp Reclam jun. 2003 (Reihe Reclam), p. 122.
[15] Ausländer: Gesammelte Werke in sieben Bänden, vol. 3, p. 125.
[16] Ibid., vol. 1, p. 66; cf. Martin A. Hainz: Entgöttertes Leid. Zur Lyrik Rose Ausländers unter Berücksichtigung der Poetologien von Theodor W. Adorno, Peter Szondi und Jacques Derrida. Tübingen: Max Niemeyer Verlag 2008 (=Conditio Judaica, vol. 65), p. 241 u. passim.
[17] Ausländer: Gesammelte Werke in sieben Bänden, vol. 3, p. 125.
[18] Gregor Kuntze-Kaufhold: Lässt sich eine gelungene Strafverteidigung standardisieren? Zu Selbst- oder Fremdkontrolle anwaltlicher Interessenwahrnehmung. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Nr 86 (2003) 5, pp. 390-405, p. 404.
[19] Ibid., p. 390.
[20] Gregor Kuntze-Kaufhold: Brauchbare Illegalität oder pragmatischer Regelgebrauch? IfR-Thesenpapier 02-24, via LINK (Stand: 4.4.2024), p. 5.
[21] Wolfgang Seibel: Collapsing Structures and Public Mismanagement. Cham: Palgrave Macmillan 2022, p. 86.
[22] Luhmann prägt diesen Begriff um 1964, cf. Niklas Luhmann: Funktionen und Folgen formaler Organisation. Mit einem Epilog 1994. Berlin: Duncker & Humblot 51999 (=Schriftenreihe der Hochschule Speyer, vol. 20), pp. 304ff.
[23] Werner Hamacher: Für – Die Philologie. [Holderbank]: Urs Engeler Editor 2009 (=roughbook 004), p. 55.
[24] Ausländer: Gesammelte Werke in sieben Bänden, vol. 1, p. 66.
[25] Rose Ausländer: Zum 28. August 1943. In: Rose Ausländer. Materialien zu Leben und Werk, ed. Helmut Braun. Frankfurt/M.: Fischer Taschenbuch Verlag 1997 (=Fischer Taschenbuch 6498 · Informationen und Materialien zur Literatur), pp.S. 61-63, p. 63.